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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09   

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https://dejure.org/2012,128541
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09 (https://dejure.org/2012,128541)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.05.2012 - L 3 KA 16/09 (https://dejure.org/2012,128541)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - L 3 KA 16/09 (https://dejure.org/2012,128541)
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  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Nach diesen im Wesentlichen gleich lautenden Vorschriften hat die Beklagte die Aufgabe, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig auf ihre Richtigkeit zu prüfen, insbesondere auch darauf, ob die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß, also ohne Verstoß gegen gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht worden sind (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).

    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 und Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nichtgenehmigten Assistenten (SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (SozR 4-5520 § 32 Nr. 2), bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (SozR 4-2500 § 39 Nr. 3,) bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) und schließlich bei einem Missbrauch der vertragsarztrechtlichen Kooperationsformen (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).

    Denn auch nach Ablauf der Ausschlussfrist können Rückforderungsbescheide - auch wenn die Richtigstellung von fehlerhaften vertragsärztlichen Abrechnungen grundsätzlich kein Verschulden des Vertragsarztes voraussetzt (BSGE 96, 99 (110)) - regelmäßig noch Rechtswirkungen entfalten, wenn die Vertrauensschutzausschlusstatbestände des § 45 SGB X vorliegen (BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 Rn 61 ff mwN).

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Zudem muss der Vertragsarzt die Befugnis haben, den medizinischen Auftrag nach eigenem Ermessen zu gestalten sowie über die räumlichen und sächlichen Mittel, ggf auch über den Einsatz des Hilfspersonals zu disponieren oder jedenfalls an der Disposition mitzuwirken (BSG aaO unter Hinweis auf SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 und Nr. 2).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 und Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nichtgenehmigten Assistenten (SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (SozR 4-5520 § 32 Nr. 2), bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (SozR 4-2500 § 39 Nr. 3,) bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) und schließlich bei einem Missbrauch der vertragsarztrechtlichen Kooperationsformen (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    In solchen Fällen ist es Aufgabe der Zulassungsgremien, aber ggf auch der Sozialgerichte und KÄVen, die zivilrechtlichen Verhältnisse in die Überprüfung einzubeziehen (BSGE 99, 218 (223)).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 und Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nichtgenehmigten Assistenten (SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (SozR 4-5520 § 32 Nr. 2), bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (SozR 4-2500 § 39 Nr. 3,) bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) und schließlich bei einem Missbrauch der vertragsarztrechtlichen Kooperationsformen (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94

    Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 und Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nichtgenehmigten Assistenten (SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (SozR 4-5520 § 32 Nr. 2), bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (SozR 4-2500 § 39 Nr. 3,) bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) und schließlich bei einem Missbrauch der vertragsarztrechtlichen Kooperationsformen (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 und Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nichtgenehmigten Assistenten (SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (SozR 4-5520 § 32 Nr. 2), bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (SozR 4-2500 § 39 Nr. 3,) bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) und schließlich bei einem Missbrauch der vertragsarztrechtlichen Kooperationsformen (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (SozR 4-2500 § 95 Nr. 8 und Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nichtgenehmigten Assistenten (SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (SozR 4-5520 § 32 Nr. 2), bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (SozR 4-2500 § 39 Nr. 3,) bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) und schließlich bei einem Missbrauch der vertragsarztrechtlichen Kooperationsformen (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 3 KA 16/09
    Das Berufsbild der freiberuflichen Tätigkeit trägt im Ganzen den "unternehmerischen" Zug, der auf Selbstverantwortung, individuelle Unabhängigkeit und eigenes wirtschaftliches Risiko gegründet ist (BVerfGE 10, 354 (369)).
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